BA5 - qualifizierte Person - Elektro
BA5 - Arbeitssicherheit - qualifizierte Person - Elektro
Kurs gemäß belgischem Arbeitsrecht.
Ziel der Schulung:
Den Teilnehmern werden die Grundlagen für das Arbeiten im Rahmen der BA5-Befähigung an und im Umfeld von Elektro- Installationen oder Geräten vermittelt. Das beinhaltet das Erstellen von Risikoanalysen und Maßnahmen, sowie die Einweisung von Arbeitern sachgerecht und den Vorschriften entsprechend durchzuführen, also auch selber Arbeiten durchzuführen.
Voraussetzung:
Die Ernennung eines Mitarbeiters zum BA5 erfolgt durch den Arbeitgeber. Der AG muss entscheiden und sicherstellen und im Zweifelsfalle auch nachweisen können auf welcher Basis diese Ernennung erfolgt ist. Neben fachlicher Kompetenz spielt auch die Ortskundigkeit, Berufserfahrung, gute Führung und Sozialkompetenz eine Rolle. Darüber hinaus und genauso wichtig 4 weitere Punkt: der BA5-Mitarbeiter muss fähig sein, eine nach belgischem Recht gültige a) Risikoanalyse mit entsprechenden b) Gegenmaßnahmen zu erstellen und ein gültiges c) Freigabeverfahren für die Arbeiten und die d) Einweisungen der Arbeiter auf der der Baustelle durchzuführen.
Schulungsinhalt:
Gesetzlicher Rahmen & Anforderung
Strafrechtliche Folgen bei Unfällen
Konkrete Risiken & Präventionsmaßnahmen
Erstellen von Risikoanalysen und Maßnahmen
Einweisung von Arbeitern
Freigabeverfahren umsetzen/überprüfen
Elektrische Brände & spezielle Erste-Hilfe
Rolle des BA5 und dessen Beziehung zu den BA4 und dem Auftraggeber
Abschluss mit einem Test des erlernten Wissens
Ausbilder: anerkannter, akkreditierter Dienstleister für Betriebs-Sicherheit
Alle Betriebe, die die Zuschüsse des Sektors "Elektro" in Anspruch nehmen wollen, können sich über Volta zu diesem Kurs anmelden.
Zuschüsse:
Die Weiterbildung wird bei einer Teilnehmerzahl von > 6 Personen vom ADG bezuschusst.
Unter dem folgenden Link, bzw. Kontakten der Dienststelle können Sie sich im Detail informieren:
ADG Ausbildungsbeihilfen
080 280 060
betriebsberatung@adg.be
LINK - https://adg.be/desktopdefault.aspx/tabid-6871/
Für Teilnehmer, deren Beruf der paritätischen Kommission 149.01 (CP 149.01) angehört, werden die Teilnehmergebühren vollständig durch VOLTA übernommen.
Wir bitten Sie in diesem Fall, UNBEDINGT Ihren Arbeitgeber als Rechnungsadressaten anzugeben, damit wir die Zugehörigkeit zur paritätischen Kommission überprüfen können.
05.04.2024 | 08:30 - 17:00 Uhr | Georges Jost |