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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Weiterbildungsakademie

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weiterbildungsakademie

ZAWM - Weiterbildungsakademie (Transportakademie inklusive) - Stand 27.02.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Weiterbildungsakademie des Zentrums für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes VoG (kurz ZAWM), mit Firmensitz in der Vervierser Straße 73, 4700 Eupen, Belgien und einem weiteren operativen Standort in St. Vith.

Das ZAWM behält sich das recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Es gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Anmeldung  in Kraft und veröffentlicht sind. Die AGB werden auf der Website www.zawm.be veröffentlicht. Die AGB gelten auch für Kurse, die in französischer Sprache ausgeschrieben und durchgeführt werden. Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

§ 1 Abs.1 Anmeldung - Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Anmeldungen können online oder schriftlich erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind möglich, werden aber nur in Kombination mit einer bestätigungs-E-Mail oder Brief wirksam. Die Anmeldungen werden bezüglich der Priorität in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Alle Anmeldungen sind verbindlich und endgültig.

Falls eine physische Privatperson die kosten der Teilnahme trägt, so sind Name, Vorname und Wohnsitz bei der Einschreibung zu vermerken.

Trägt eine physische Person als Unternehmer (Kaufmann) die Kosten der Teilnahme, so sind Name, Vorname, Unternehmenssitz und Unternehmensnummer bei der Einschreibung zu vermerken.

Falls eine juristische Person die Kosten der Teilnahme trägt, so sind Gesellschaftsbezeichnung und Gesellschaftsform, Gesellschaftssitz und Unternehmensnummer bei der Einschreibung zu vermerken.

Falls der Teilnehmer nicht selbst die Kosten trägt, sondern ein Dritter (z.B. eine Firma), ist dies bei der Einschreibung zu vermerken. Falls der Teilnehmer die Angabe der Kostenübernahme durch die Firma ohne nachweisliches Einverständnis der Firma trifft, verbleibt die Schuld bei der Person, die die Anmeldung vollzogen hat.

Jede innerbetriebliche Fortbildung bedarf eines vorherigen Angebotes, welches zur Beauftragung schriftlich bestätigt werden muss.

Die Kurse unterliegen in Einzelfällen bestimmten Zulassungsbedingungen, bzw. Voraussetzungen, die die Ausstellung des entsprechenden Zertifikats oder Teilnahmebescheinigung betreffen. Diese Bedingungen werden jeweils in der Kursbeschreibung ausgewiesen und es ist die Pflicht des Teilnehmers, diese vor der Anmeldung zu prüfen.

Das ZAWM behält sich das Recht vor, den Teilnehmer von der Schulung auszuschließen, wenn der Kunde das Anmeldeformular nicht vor Beginn der Schulung zugestellt hat. Sowie jeden Teilnehmer, dessen Verhalten den guten Verlauf der Schulung stört und/oder der die vorliegenden allgemeinen Bedingungen ernsthaft missachtet, von der Schulung auszuschließen, und zwar jederzeit. Sowie die Registrierung eines Kunden zu verweigern, mit dem ein Streitfall über die Bezahlung oder ein laufendes Mahnverfahren zu einer früheren Bestellung besteht oder ein unangemessenes Verhalten während einer vorherigen Schulung vorliegt.

Hinweise zu möglichen finanziellen Beihilfen/Zuschüssen durch Dritte sind ohne Gewähr. Das Sicherstellen der Bedingungen und aufgaben, die zum Erhalt von Beihilfen/Zuschüssen führen, liegen in der Zuständigkeit des Kunden, insofern dies nicht explizit anders ausgewiesen wird.

§ 2 Abs. 2 Rücktritt

Erfolgt der Rücktritt bis zu 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung, werden dem Vertragspartner keine entgelte oder Kosten berechnet. bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

Erfolgt der Rücktritt mehr als 14 Tage und weniger als 28 tage vor Beginn der Veranstaltung und stellt der Vertragspartner bis zum beginn des Vertrages keinen geeigneten Ersatzteilnehmer, hat der Vertragspartner eine Kostenpauschale von 50% der Teilnahmegebühr zu zahlen.

Tritt der Vertragspartner 14 Tage oder weniger vor dem Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurück und stellt er bis zum Beginn des Vertrages nicht einen geeigneten Ersatzteilnehmer, hat der Vertragspartner eine Kostenpauschale von 100% der Teilnahmegebühr zu zahlen.

Aus Kulanz erhält der Teilnehmer einmalig gegen Vorlage (innerhalb von 48 Stunden) eines ärztlichen Attestes oder einer Sterbeurkunde eines angehörigen ersten grades einen Gutschein in der Höhe der Teilnehmereigenleistung. Dieser Gutschein kann für einen der nächsten Kurse eingelöst werden. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der Kursgebühr werden in diesem Fall fällig. eine Rückerstattung der Teilnehmereigenleistung ist im Rahmen der oben genannten Fristen grundsätzlich ausgeschlossen.

Falls ein Teilnehmer während der Veranstaltung ausfällt, kann nach Möglichkeit und gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Sterbeurkunde eines Angehörigen ersten Grades, er weitere verlauf der Weiterbildung nachgeholt werden. Dies ist in jedem Fall mit der LevelUP Akademie vorab abzustimmen und muss individuell geprüft werden. Diese Möglichkeit hängt jeweils von dem Kurs und Dozenten ab und kann nicht in jedem Fall garantiert werden. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der Kursgebühr wird in diesem Fall fällig.

Das Nichtbestehen einer etwaigen Prüfung und dessen etwaige Folgen hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Kursgebühr. 

Mit dem Ende der Veranstaltung endet das Vertragsverhältnis automatisch, ohne, dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Ein Rücktritt ist entweder schriftlich per Brief an die Firmenzentrale oder per E-Mail an zawm@zawm.be oder levelup@zawm.be zu übermitteln.

Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung beim ZAWM Eupen. Im Einzelfall kann das ZAWM nach eigenem Ermessen auf die Erhebung der Kosten ganz oder teilweise verzichten.

§ 3 Bestätigung und Absage von Veranstaltungen

Das ZAWM hat das Recht, Veranstaltungen mangels Teilnehmer oder aus anderen Gründen abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet, weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer oder das beauftragende Unternehmen nicht.

§ 4 Programmänderungen

Das ZAWM behält sich das recht vor jederzeit Änderungen des Ausbilders und des Schulungsortes innerhalb eines Radius von 20km vorzunehmen.

§ 5 Datenerfassung & Datenschutz

Der Schutz ihrer Privatsphäre ist uns wichtig. Persönliche Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmen sind eine gesetzliche Verpflichtung oder eine richterliche Anordnung. Somit werden gemäß der Europäischen Datenschutzverordnung persönliche Dokumente wie Teilnehmerbescheinigungen und Zertifikate ausschließlich persönlich an die Teilnehmer verschickt oder ausgegeben. Das trifft auch auf Kopien zu.

Das ZAWM verwendet persönliche Daten ausschließlich um seine Verwaltungsaufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können und dem Kundeninteresse zu dienen. Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Kursabwicklung und die Prüfungsmodalitäten gespeichert und statistisch ausgewertet werden. Sollte der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, muss er das ZAWM im Vorfeld schriftlich darüber informieren.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten des ZAWM unter datenschutz@zawm.be. Mitgeltend ist die aktuelle Datenschutzerklärung unter www.zawm.be.

§ 6 Haftung

Das ZAWM kommt nur für Schäden innerhalb der eigenen Haftung auf. Bei Diebstahl oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Für Schäden, die durch fahrlässiges Handeln der Teilnehmer am Schulungsort erfolgen, haftet der Teilnehmer.

§ 7 Abs.1 Zahlung

Die Zahlung ist spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung und auf jeden Fall vor Kursbeginn zu leisten. Bei Zahlungsverzug gelten die Verzugszinsen von 8% ab Fälligkeit der Rechnung ohne vorherige Inverzugsetzung.

Bei der zweiten Mahnung werden kosten in höhe von 10,00€ fällig. Ab der dritten Mahnung übermittelt das ZAWM die Forderung zwecks Eintreibung an seinen Rechtsanwalt, wobei nochmals Kosten von 30,00€ fällig werden.

Sollte ein Gerichtsverfahren zur Eintreibung der geschuldeten Rechnung eingeleitet werden müssen, wird ein zusätzlicher Pauschalbetrag von 20% des geschuldeten Rechnungsbetrages (MwSt. einbegriffen), jedoch mindestens 80,00 €als Strafklausel berechnet.

Das Schulungszentrum behält sich das Recht vor, Teilnahme- und/oder Abschlussbescheinigungen erst nach vollständiger Bezahlung der Teilnahmegebühren und eventueller Säumniszuschläge auszustellen.

§ 7 Abs.2 Zahlung per Bildungsgutschein / Chèques Formation Wallonie

Die Bezahlung mit Bildungsgutscheinen ist nur für Schulungen möglich, die vom Bildungsgutscheinprogramm anerkannt sind (dies ist jeweils in der Kursbeschreibung angegeben) und nur für Kunden möglich, die für das Bildungsgutscheinprogramm berechtigt sind. Bei internen, exklusiven Firmenschulungen besteht dieses Anrecht jedoch nicht.

Information über das Ausbildungsgutscheinprogramm sind unter www.leforem.be erhältlich.

Bei der Bezahlung der Schulung per Schulungsgutschein sind folgende Schritte zu beachten:

- Schulungsschecks müssen vor der Schulung bestellt werden, sobald die Schulung bestätigt ist. Die Berechtigungs- und Nutzungsnummern werden entweder an das Sekretariat der Weiterbildung geschickt oder spätestens am ersten Kurstag in den persönlichen Bereich des Kunden eingetragen.

- Der Kunde muss pro Person und pro Trainingsstunde einen Trainingsgutschein einreichen;

- Der Kunde muss überprüfen, dass das Gültigkeitsdatum der Schulungsgutscheine das Enddatum der jeweiligen Schulung überschreitet;

- Die Begleichung der Rechnung per Schulungsgutschein ist erst am Ende der Schulung, abhängig von der Anzahl der effektiven Teilnahmestunden, endgültig;

Wenn die Kosten für die Schulung höher sind als der Gesamtwert der ausgegebenen Schecks, muss das Unternehmen den Restbetrag der Rechnung begleichen. Sollten die Schulungsgutscheine ganz oder teilweise nicht genutzt werden, kann der Kunde sie entweder für eine andere Schulung verwenden oder bei Sodexo eine Rückerstattung beantragen (siehe Sodexo-Website).

§ 8 Rechte an geistigem Eigentum

Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Zentrums untersagt, die zur Verfügung gestellten Kursmaterialien oder andere Bildungsressourcen ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verändern, zu vermarkten, kommerziell zu nutzen, zu filmen oder aufzuzeichnen oder an Dritte zu verteilen.

§ 9 Anwendung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ZAWM VoG. Die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen des Kunden sind in keinem Fall anwendbar.

§ 10 Hausordnung und besondere Regelungen

Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung (die allgemeinen Regeln für das Zusammenleben im Meisterkurs siehe www.zawm.be) sowie der besonderen Regelungen und Anweisungen, die durch das ZAWM oder den Ausbilder schriftlich oder auch mündlich vorgegeben werden.

§ 11 Anwendbares Recht - Gerichtsstand

Alle Vereinbarungen hinsichtlich der Teilnahme an durch das ZAWM organisierten Weiterbildungen unterliegen belgischem Recht. Im Streitfall sind die Gerichte des Gerichtsbezirks EUPEN/Belgien zuständig.

 

 

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