Beschwerdemanagement
Falls sie eine Beschwerde über eine Amtshandlung oder Arbeitsweise des ZAWM haben, bitten wir sie das Formular zur Fehlermeldung auszufüllen und digital an den Referenten für Qualitätsmanagement Philippe Collard zu senden.
Prüfungseinsicht & Einsprüche
Die Einsicht in Prüfungsunterlagen sowie in die Bewertungen ist innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt des Endzeugnisses schriftlich beim zuständigen Standort zu beantragen. Der Antrag kann mit konkreten Fragen zu Prüfung und Bewertung verbunden werden.
Die Prozedur zur Einsicht in die Bewertung der praktischen Gesellenprüfung (C-Prüfung) wird jährlich in der Prüfungsrichtlinie des IAWM festgelegt.
Beschwerden (Einspruch) über Prüfungen, Bewertungen, Klassenrats- oder Juryentscheide sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Einsichtstermin schriftlich beim IAWM (Vervierser Str. 4a, 4700 Eupen) einzureichen. Die Beschwerde muss mit einer Begründung versehen sein.