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Lehrlingsausbildung

Wie werde ich Lehrling?

Um einen Lehrvertrag abzuschließen, muss man das 15. Lebensjahr bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Lehre beginnt, vollendet haben. Ferner sind das Grundschulzeugnis und der erfolgreiche Abschluss der zwei ersten Sekundarschuljahre nachzuweisen.

Für Interessenten aus dem beruflichen Sekundarunterricht gilt, dass das dritte Sekundarschuljahr bestanden werden muss.
Ist dies nicht der Fall, kann eine Aufnahmeprüfung erfolgen.

Die Ausbildungsbedingungen findest Du hier.

Du bist auf der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb?

Derzeit offene Lehrstellen findest Du hier.    

Bist Du dir noch nicht sicher, welchen Beruf Du ausüben willst?

Dann solltest Du an den Schnupperwochen des IAWM teilnehmen!
Sobald die teilnehmenden Betriebe feststehen, wird hier eine Liste verlinkt.

Solltest Du irgendwelche Fragen haben, dann zögere nicht das Lehrlingssekretariat zu kontaktieren!

Hier findest Du die Kontaktdaten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

 
Für die Französischsprachige Gemeinschaft findest du hier die Kontaktdaten.

Vorteile einer dualen Ausbildung

Eine duale Ausbildung eröffnet dem Auszubildenden die Möglichkeit, einen Beruf in einem praxisnahen und zeitgemäßen Umfeld zu erlernen. "Learning by doing" steht im Mittelpunkt der betrieblichen Ausbildung.
Die Kurse im Zentrum liefern derweil die theoretische Grundlage zum praktischen Ausbildungsteil.
Lehrlinge genießen die gleichen sozialen Vorteile wie Schüler. Sie bleiben zu Lasten der Eltern eingetragen und krankenversichert. Im Verlauf ihrer Ausbildung erhalten sie eine Lehrlingszulage, die vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft beziehungsweise von den entsprechenden paritätischen Kommissionen festgelegt wird. Diese Zulage richtet sich nach den vom Sozialministerium zugelassenen Höchstwerten, unter denen weiterhin Anspruch auf Familienbeihilfen besteht.
Nach Erhalt des Gesellenzeugnisses eröffnet sich den Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Ausbildung durch den Meisterbrief zu vervollständigen.

Eine Studie des IAWM bei Inhabern des Gesellenzeugnisses verschiedener Jahre ergab, dass:

  • 95 % einen Arbeitsplatz erhalten haben
  • 90 % im Bedarfsfall wieder eine Lehre als Berufsausbildung wählen würden
  • 80 % im erlernten Beruf tätig sind
  • 77 % im Bedarfsfall den gleichen Beruf anstreben würden

Nationale Ausbildungsprämien: im Rahmen des Gesetzes über den Generationenvertrag hat der Föderalstaat durch den Königlichen Erlass zwei Ausbildungsprämien eingeführt. Diese gelten für Auszubildende, die noch schulpflichtig sind beziehungsweise Betriebe, welche noch schulpflichtige Lehrlinge ausbilden. Hierbei handelt es sich um den Startbonus für Jugendliche und den Praktikumsbonus für Betriebe.

Zulassungsbedingungen

Um einen Lehrvertrag abzuschließen, muss man das 15. Lebensjahr bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Lehre beginnt, vollendet haben. Ferner sind das Grundschulzeugnis und der erfolgreiche Abschluss der zwei ersten Sekundarschuljahre nachzuweisen.

Für Interessenten aus dem beruflichen Sekundarunterricht gilt, dass das dritte Sekundarschuljahr bestanden werden muss. Ist dies nicht der Fall, kann eine Aufnahmeprüfung erfolgen.

Die aktuellen Ausbildungsbedingungen findest du hier.

Lehrvertrag & Fristen

Der Lehrvertrag zwischen Lehrling, Eltern und Meister wird durch den zuständigen Lehrlingssekretär abgeschlossen.

Der Lehrlingssekretär übernimmt die sozialpädagogische und administrative Aufsicht über den Lehrvertrag.
Zu seiner Unterstützung kann die Lehrlingskommission hinzugezogen werden. 

Wichtig: Lehrverträge müssen in der Periode vom 1. Juli bis zum 31. Oktober einschließlich abgeschlossen werden.

Lehrprogramme

Die aktuellen Lehrprogramme findest Du hier.

Freie Schüler

Um als "freie/r Schüler/in" am ZAWM angenommen zu werden - und damit prüfungsberechtigt zu sein - stellt man einen Antrag an die Abteilungsleitung der Lehrlingsausbildung des ZAWM (Frau Caroline Gerckens). Berechtigt, diesen Antrag zu stellen, sind Lehrlinge, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

1. Der Lehrling muss mind. 18 Jahre alt sein (nicht mehr schulpflichtig).

2. Es liegt ein Motivationsschreiben des Lehrlings vor, warum ein normaler Lehrvertrag nicht zustande kam und inwiefern die praktische Ausbildung bei dem Betrieb trotzdem gewährleistet ist.

3. Es liegt die Kopie eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsvertrages des Lehrlings in einem Betrieb vor, der der beruflichen Ausbildung des Lehrlings entspricht. Dieser Vertrag umfasst mind. 19 Std./Woche und garantiert die Freistellung des Lehrlings für den Unterricht in Fach- und Allgemeinkunde.

Wird der Antrag des Lehrlings von der Abteilungsleitung positiv beschieden, erstellt das ZAWM ein dementsprechendes Gutachten und legt dieses dem IAWM zur Erlangung der Prüfungsberechtigung des Lehrlings vor.

Nach Zustimmung des IAWM ist der Lehrling formal eingeschrieben und berechtigt, an Prüfungen (Tests, Endprüfungen, prakt. Gesellenprüfung) teilzunehmen und damit am Ende bei Erfolg den Gesellenbrief zu erwerben. Er ist über das ZAWM nicht versichert.

Weitere Informationen zu Ansprechpartner und benötigten Unterlagen findest Du hier.

Ausbildungsförderung DuO

Seit dem Sommer 2023 ist es möglich beim Ministerium der deutschsprachigen Gemeinschaft die Ausbildungsförderung DuO zu beantragen.

Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält eine monatliche Unterstützung in der Höhe von 350€, wenn er im Gegenzug innerhalb der nächsten 10 Jahre 5 Jahre in Ostbelgien arbeitet. Falls er innerhalb dieses Zeitraums nicht in Ostbelgien arbeitet, muss er die Summe zurückzahlen. 

Wichtig dabei ist,

  • dass der Antragsteller/die Antragstellerin einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag über das IAWM abgeschlossen hat.                                                                                                                               
  • dass der Antragsteller/die Antragstellerin einen Mangelberuf erlernt.

Was ist ein Mangelberuf?

Ein Mangelberuf ist ein Beruf, in dem ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage besteht. Vereinfacht kann man sagen, dass es sich um Berufe handelt, in denen Fachkräfte fehlen. 

Die aktuelle Liste der Mangelberufe kann hier eingesehen werden. (Art. 3)

 

Die Ausbildungsförderung beeinflusst weder das Kindergeld noch den Startbonus. Auch auf die Entschädigung für Lehrlinge und Volontäre deines Ausbildungsbetriebs wird kein Einfluss ausgeübt. 

Weitere Informationen findest du hier.

Nachteilsausgleich und Notenschutz

1. Rechtsgrundlage

Erlass der Regierung über den Nachteilsausgleich und den Notenschutz in der mittelständischen Ausbildung vom 30. Mai 2024.

Nachteilsausgleich und Notenschutz können lediglich für die Kurse auf Ebene der Lehre beantragt werden. Meister- und duale Bachelorkurse sind hiervon ausgenommen.

2. Nachteilsausgleich

2.1 Definition:

Nachteilsausgleich definiert sich durch angemessene pädagogische Vorkehrungen, die ein spezifisches individuelles Defizit ausgleichen sollen und damit die Auszubildenden mit besonderem Förderbedarf in die Lage versetzen, die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Ausdruck bringen zu können.

Das Gewähren von Nachteilsausgleichsmaßnahmen stellt eine zielgleiche Förderung nicht infrage.

Der Nachteilsausgleich kann nur für die Allgemeinkenntnisse beantragt werden.

2.2 Antragstellung:

Der Antrag an die Direktion des ZAWM erfolgt anhand des vorgesehenen Formulars und beinhaltet die kontaktangaben des Auszubildenden und ggf. seines Erziehungsberechtigten, die Beschreibung der Beeinträchtigung des Auszubildenden sowie die Beschreibung der angefragten Nachteilsausgleichsmaßnahmen.

Dem Antrag wird ein Gutachten einer fachkundigen Einrichtung beigefügt, das nicht älter als sechs Monate ist und das die Notwendigkeit des Nachteilsausgleichs begründet.

Das Gutachten beinhaltet den Namen der ausstellenden Einrichtung, Titel und berufliche Referenzen des Sachverständigen, der das Gutachten erstellt hat, die Beschreibung der festgestellten Beeinträchtigung, eine Beschreibung der zur Begutachtung angewendeten Tests und Techniken, eine Beschreibung der Stärken und Schwächen des Auszubildenden und deren Auswirkungen auf den Lernprozess, sowie die Empfehlungen zu Ausgleichsmaßnahmen.

Die Direktion entscheidet (ggf. nach Beratung durch Externe) innerhalb von 15 Werktagen über Zulassung oder Ablehnung des Antrags. Im falle der Zulassung trägt er die gewährten Nachteilsausgleichsmaßnahmen auf das Antragsformular ein und informiert alle zuständigen Lehr- und Begleitpersonen.

Die Nachteilsausgleichsmaßnahmen können technischer, personeller, organisatorischer oder infrastruktureller Natur sein.

5 Werktage, nachdem die Entscheidung getroffen wurde, muss auch der Antragsteller selbst, bzw. bei Minderjährigkeit sein Erziehungsberechtigter über die getroffenen Entscheidungen informiert werden.

2.3 Gültigkeit:

Gewährte Nachteilsausgleichsmaßnahmen gelten für das laufende und ein weiteres Schuljahr und können nach Zustimmung des Auszubildenden und ggf. dessen Erziehungsberechtigten um maximal zwei weitere Ausbildungsjahre verlängert werden.

Die Direktion entscheidet gemeinsam mit dem an den Nachteilsausgleichsmaßnahmen beteiligten Lehr- und Begleitpersonen, ob ein neues Gutachten notwendig ist, ob Maßnahmen abgeändert, aufgehoben oder verlängert werden. Ein Gutachten kann jedoch maximal nur 6 Jahre gültig sein.

Nachteilsausgleichsmaßnahmen können nicht rückwirkend berücksichtigt werden, d.h. bereits vor der Zusage auf Gewährung der Nachteilsausgleichsmaßnahmen getroffene Entscheidungen können nicht revidiert werden.

3. Notenschutz

3.1 Definition:

Notenschutz ist die Nichtbewertung der Auszubildenden in einem oder mehreren Teilbereichen der im Lehrprogramm der Allgemeinkenntnisse beschriebenen Kompetenzanforderungen.

Der Notenschutz kann ausschließlich während der Lehrer für die Kurse der Allgemeinkenntnisse angefragt werden.

Nachteilsausgleichsmaßnahmen haben gegenüber dem Notenschutz Vorrang.

Auszubildende, deren IQ unter 85 liegt, können nicht in den Genuss eines Notenschutzes kommen.

3.2 Antragsstellung:

Der Antrag an die Direktion des ZAWM erfolgt anhand des vorgesehenen Formulars und beinhaltet die Kontaktangaben des Auszubildenden und ggf. seines Erziehungsberechtigten, die Beschreibung der Beeinträchtigung des Auszubildenden, Begründung für den beantragten Notenschutz, die Bezeichnung des Teilbereichs für den der Notenschutz angefragt wird, die Entscheidung der Direktion zu den bereits erteilten Nachteilsausgleichsmaßnahmen, ein Nachweis, dass der IQ des Auszubildenden über 85 liegt und die Anerkennung durch das Zentrum für Förderpädagogik der Gutachten, die nicht vom ZFP erstellt wurden.

Das Gutachten darf dabei nicht älter als sechs Monate sein und muss den Notenschutz begründen.

Das Gutachten beinhaltet den Namen der ausstellenden Einrichtung, Titel und berufliche Referenzen des Sachverständigen, der das gutachten erstellt hat, die Beschreibung der festgestellten Beeinträchtigung, eine Beschreibung der zur Begutachtung angewendeten Tests und Techniken, eine Beschreibung der Stärken und Schwächen des Auszubildenden und deren Auswirkungen auf den Lernprozess, sowie die Empfehlungen zur Beantragung eines Notenschutzes für einen oder mehrere Teilbereiche.

Die Direktion entscheidet (ggf. nach Beratung durch Externe) innerhalb von 15 Werktagen über Zulassung oder Ablehnung des Antrags. im Falle der Zulassung bezeichnet die Direktion die im Lehrprogramm der Allgemeinkenntnisse betroffenen Teilbereiche für den Notenschutz und übermittelt den vervollständigten Antrag per einfachem Schreiben an die Schulinspektion des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Bei einem Erstantrag muss ebenfalls eine zweimonatige Beobachtungsfrist eingehalten werden. 

Die Schulinspektion entscheidet innerhalb von 20 Werktagen über die Zulässigkeit des Antrags. bei Stillschweigen der Schulinspektion gilt der Antrag als genehmigt.

Die Entscheidung der Schulinspektion wird der Direktion innerhalb von drei Werktagen, nachdem sie getroffen wurde, per einfachem Schreiben mitgeteilt.

Die Direktion übermittelt die Entscheidung der Schulinspektion von drei weiteren Werktagen an den Auszubildenden und ggf. seinen Erziehungsberechtigten per Einschreiben oder per Aushändigung mit Empfangsbestätigung.

Die Direktion informiert schriftlich binnen drei Werktagen die vom Notenschutz betroffenen Personalmitglieder, das Lehrlingssekretariat und den Ausbildungsbetrieb.

3.3 Gültigkeit des Notenschutzes

Der Notenschutz gilt für das laufende und ein weiteres Schuljahr. Die Gültigkeitsdauer wird auf dem Antragsformular vermerkt.

Die Direktion evaluiert jährlich den Notenschutz mit den betroffenen Personalmitgliedern und dem Auszubildenden, oder ggf. seinem Erziehungsberechtigten.

Der tatsächliche Leistungsstand wird dem Auszubildenden, bzw. ggf. seinem Erziehungsberechtigten zum Ende des Ausbildungsjahres gesondert mitgeteilt.

Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Notenschutzes kann die Direktion nach Beratung mit ihren Personalmitgliedern und mit Zustimmung des Auszubildenden, bzw. ggf. seines Erziehungsberechtigten, einen begründeten Verlängerungsantrag stellen.

Eine Erneuerung des Gutachtens ist nicht zwingend erforderlich, obliegt jedoch der Beurteilung der Direktion und der vom Notenschutz betroffenen Personalmitgliedern. Ein gutachten kann maximal sechs Jahre gültig sein.

Ein in der Sekundarschule gewährter Notenschutz gilt nicht für das ZAWM; ein neuer Antrag ist zu stellen.

Der Notenschutz kann in gegenseitigem Konsens vorzeitig aufgehoben werden. Hierüber muss die Schulinspektion schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.

3.4 Versetzung

Der Klassenrat entscheidet über die Versetzung des Auszubildenden, der in den Genuss des Notenschutzes gekommen ist. Vom Notenschutz betroffene Teilbereiche werden nicht für die Versetzungsentscheidung berücksichtigt.

Der Notenschutz kann jedoch nicht rückwirkend berücksichtigt werden, d.h. bereits vor der Zusage auf Notenschutz getroffene Entscheidungen können nicht revidiert werden.

4. Einspruch

Sind die Erziehungsberechtigten oder der volljährige Lehrling mit der Entscheidung zum Nachteilsausgleich oder zum Notenschutz nicht einverstanden, können sie innerhalb von einer Frist von acht Kalendertagen nach Erhalt der Entscheidung Einspruch beim Vorsitzenden des Förderausschusses einlegen. Alle weiteren Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren sind Art. 36.10 des Erlasses der Regierung vom 27. Juni 2013 über die Grundausbildung in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zu entnehmen.

Herzlich Willkommen am ZAWM

Liebe Lehrlinge, Eltern und Meister, herzlich Willkommen am ZAWM Eupen im neuen Schuljahr!

Im Folgenden möchten wir Euch und Ihnen helfen, die ersten organisatorischen Fragen zu klären:
Auf unserer Webseite findet Ihr Kontaktadressen, Regeln, Daten und den Schulkalender mit der vorläufigen Übersicht über die Unterrichtstage. Außerdem findet man Stundenpläne aller Berufe. Diesem Plan sind jeweils zwei Termine zu entnehmen:

  • Fachkunde (nach Berufen aufgeteilt)
  • Allgemeinkunde (je nach Lehrjahr, nachmittags zu finden)

Jeder Lehrling kann hier den Zeitpunkt seines Allgemeinkundekurses und den seines Fachkundekurses finden. Die detaillierten Stundenpläne werden in der Regel in der ersten Stunde ausgeteilt. Zum ersten Unterrichtstag am ZAWM bringen die Lehrlinge bitte Schreibzeug und DINA4-Schreibpapier mit. Anfang Oktober wird in den Klassen eine Kopiergeldpauschale für das Schuljahr eingesammelt: 20 Euro für die Allgemeinkundeklasse. Der Betrag für die Fachkundeklasse variiert je nach Beruf. Am Ende des Schuljahres wird der tatsächliche Bedarf der Klassen aufsummiert und verrechnet.

In den ersten Schulwochen erhält jeder neue Lehrling ein Tagebuch. Hier wird u.a. der behandelte Stoff aufgeschrieben. Außerdem ist auf diesem Wege ein regelmäßiger Kontakt mit Eltern und Ausbildern möglich. Auch anhand der 4 Zeugnisse pro Jahr erhalten Eltern und Ausbilder Einblick in die Arbeit ihrer Kinder, bzw. Lehrlinge und können die Ausbildung im Zentrum damit auch indirekt begleiten.

Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre weisen wir darauf hin, dass die Teilnahme am Unterricht ein wesentlicher Teil der dualen Ausbildung ist und somit grundsätzlich verpflichtend. Fehlzeiten ohne Attest werden unverzüglich den Lehrlingssekretären mitgeteilt, was Abmahnungen und schließlich sogar den Vertragsbruch zur Folge haben kann. Der Unterricht ist ein gleichgewichteter Teil der Ausbildung; wer die Anforderungen am ZAWM nicht erfüllt, kann keinen Gesellenbrief erhalten.

Um im ZAWM eine positive Lernatmosphäre herstellen zu können, legen wir sehr viel Wert auf die Einhaltung unserer Hausordnung. Sie legt das Verhalten unserer Lehrlinge hinsichtlich Pünktlichkeit, Umgang mit den anderen, Ordnung, Sauberkeit fest, damit sich die Arbeit für alle Beteiligten möglichst fruchtbar und angenehm gestaltet. 

Abschließend noch ein organisatorischer Hinweis: Lehrlinge, die den Bus aus der Eifel benutzen möchten, melden sich bitte rechtzeitig beim Busunternehmen Zeimers an: 080/340 500.

Wir wünschen viel Erfolg bei dem neuen Ausbildungsabschnitt und hoffen auf gute Zusammenarbeit.

Herzlich willkommen!

Die duale Ausbildung

Duale Ausbildung am ZAWM

Die mittelständische Ausbildung ruht auf zwei Säulen:

  • der praktischen Ausbildung im Betrieb und
  • dem begleitenden Unterricht im Zentrum für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands (ZAWM).


Diese Kurse am ZAWM sind in Kurse der "Allgemeinkenntnisse" und der "Fachkunde" unterteilt. Allgemeinkenntnisse umfassen die Fächer Mathe, Deutsch, Französisch, Sozialkunde, Recht/Gesetz, Wirtschaft und KMU; diese Fächer belegen alle Lehrlinge am ZAWM. Die Fächer im Fachkundeunterricht hingegen sind je nach Beruf unterschiedlich. In der Fachkundeklasse sitzen ausschließlich Lehrlinge, die einen gemeinsamen Beruf lernen. 

Diejenigen, die Spaß an ihrem Beruf haben, werden in diesem dualen Ausbildungssystem sehr viel lernen können. Denn hier werden berufliche Kenntnisse direkt aus der Praxis vom Meister vermittelt. Außerdem sammeln die jugendlichen "Auszubildenden" im Betrieb zahlreiche andere wertvolle Erfahrungen, zum Beispiel die Organisation eines kleinen oder mittleren Betriebes, den Umgang mit (älteren) Kollegen, den Umgang mit Kunden, die ja bekanntlich "König" sein sollten.

Neben einer guten praktischen Ausbildung ist eine gründliche fachtheoretische Ausbildung im ZAWM von großer Bedeutung. Im Betrieb soll man lernen, wie man etwas macht; in der Schule soll erarbeitet werden, warum es so gemacht wird. Hier können auch Experimente oder Vergleiche gemacht werden, um die Vor- und Nachteile einzelner Arbeitsmethoden zu erkennen. 

Das Ziel der mittelständischen Ausbildung liegt darin, die Teilnehmer darauf vorzubereiten, den Anforderungen in ihrem Beruf gewachsen zu sein. Sie sollen später Verantwortung in ihrem Betrieb übernehmen können. Dazu bieten wir nach Abschluss der Lehre die Meisterausbildung und berufliche Weiterbildung an. 

In unserem Hause arbeiten rund 140 Lehrpersonen mit etwa 500 Lehrlingen, 150 Meisterschülern und mehreren hundert Teilnehmern in den verschiedenen Weiterbildungsseminaren.

Wir gratulieren Dir zur Entscheidung für das duale Ausbildungssystem und wünschen Dir einen interessanten und erfolgreichen Verlauf Deiner Ausbildung.

Schulkalender und Unterrichtstage

Den aktuellen Schulkalender mit allen wichtigen Informationen erhältst Du ab Anfang September im Sekretariat oder online hier.

Übersicht Startdaten nach Lehrjahr (ACHTUNG: alle Daten sind unter Vorbehalt):

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

Startdaten der Allgemein- und Fachkunde am Standort St.Vith

Informationen zum Starttag des 1. Lehrjahres in St.Vith findest du hier.

Informationen zum Starttag des 1. Lehrjahres in Eupen findest du hier.

Prüfungseinsicht & Einsprüche

Die Einsicht in Prüfungsunterlagen sowie in die Bewertungen ist innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt des Endzeugnisses schriftlich beim zuständigen Standort zu beantragen. Der Antrag kann mit konkreten Fragen zu Prüfung und Bewertung verbunden werden.

Die Prozedur zur Einsicht in die Bewertung der praktischen Gesellenprüfung (C-Prüfung) wird jährlich in der Prüfungsrichtlinie des IAWM festgelegt.

Beschwerden (Einspruch) über Prüfungen, Bewertungen, Klassenrats- oder Juryentscheide sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Einsichtstermin schriftlich beim IAWM (Vervierser Str. 4a, 4700 Eupen) einzureichen. Die Beschwerde muss mit einer Begründung versehen sein.

Hausordnung

Die Art und Weise, wie ich mit jemandem spreche, ist meine Visitenkarte. Es zeigt meinem Gegenüber, wie erwachsen und verantwortlich ich bin. Nur wer sich anderen gegenüber respektvoll verhält, kann in einer Gemeinschaft wie dem ZAWM, in der Firma seines Ausbilders, aber auch in dem Land, in dem er wohnt, Fairness und Unterstützung erwarten.

Unsere Regeln zur Hausordnung findest du hier.

VCA Sicherheitsgrundkurs

 

VCA Kursunterlagen findest du hier.

Einen VCA Prüfungs-Testlauf kannst du hier durchlaufen.

Schulbus

Das Busunternehmen Zeimers übernimmt die Lehrlingsbeförderung zwischen den Sammelstellen der beiden ZAWM. Der Lehrling kann den Bus nur unter Vorlage eines IAWM-Fahrscheins benutzen. Es werden weder Fahrausweise der TEC noch Bargeld akzeptiert. Die Fahrscheine zu 2,- Euro können in den beiden ZAWM oder im IAWM gekauft werden.

Um eine reibungslose und pünktliche Lehrlingsbeförderung garantieren zu können, bitten wir die Lehrlinge, sich rechtzeitig vor der festgelegten Abfahrtszeit an den Haltestellen einzufinden.

Den aktuellen Fahrplan (gültig ab Montag, dem 02. September 2024) findest du hier.

Unterrichte

Ein Lehrvertrag dauert im Prinzip drei Jahre. Während zwei halben tagen pro Woche erhalten die Lehrlinge Unterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und Allgemeinkenntnissen. In den Allgemeinkenntnissen werden Deutsch, Mathematik, Wirtschaft, Recht/Gesetzgebung, Sozialkunde, Kleine und Mittlere Unternehmen, sowie Französisch unterrichtet. Die Kurse der Lehrlingsausbildung entsprechen der Gesetzgebung über die Teilzeitschulpflicht.
In der Fachkunde werden die Lehrlinge in berufsspezifische Klassen unterteilt, in denen Themen behandelt werden, welche ausschließlich den jeweiligen beruf betreffen. Dies beginnt bei den erforderlichen Fachbegriffen bis hin zu berufsbezogenem Rechnen, Materialkunde, Ausrüstung und Werkzeuge, Technologie, usw.
Die Fachpraxis wird im Unterricht eher zum Testen und Vorführen eingesetzt, da die eigentliche Einübung der praktischen Fertigkeiten und die praktische Umsetzung der erworbenen Kenntnisse im Betrieb erfolgt. Hier können beispielsweise Experimente gemacht werden, warum unterschiedliche Vorgehensweisen erforderlich sind oder zu fehlerhaften Ergebnissen führen.

Modulunterricht

Der Modulunterricht ist eine angepasste Form des Allgemeinkundeunterrichts für Lehrlinge, die es aufgrund großer Wissenslücken und Lernschwierigkeiten nicht schaffen, die Allgemeinkundekurse zu bestehen, jedoch über ausreichende fachtheoretische und praktische Fähigkeiten verfügen.

Ziel ist es, Schwächen bei lernschwachen oder lernmüden Lehrlingen sowei bei Lehrlingen mit Lernschwierigkeiten zu verringern, versteckte Fähigkeiten zu mobilisieren und vorhandene Talente zu fördern, um so die Jugendlichen zu einem erfolgreichen Abschluss der Lehre zu führen.

Der Modulunterricht bietet die Möglichkeit, in kleinen Gruppen (4-8 Lehrlinge) das Programm der Allgemeinkunde den Fähigkeiten und dem Rhythmus der Lehrlinge entsprechend zu vermitteln.

Einzelne Fächer werden zu Kursblöcken zusammengefasst und so zusammenhängend unterrichtet und abgefragt. In dieser Unterrichtsform werden die gleichen Lerninhalte bzw. -ziele wie bei den herkömmlichen Allgemeinkundeklassen angestrebt. Der Modulschüler nimmt am Schuljahresende an der regulären Prüfung der Allgemeinkundeklassen teil. Besteht er diese Prüfung nicht, erhält er bei bestandener Prüfung in der Fachkunde das Praktikerzertifikat, eine anerkannte Bescheinigung über gute praktische Kenntnisse, die ihm eine bessere Integration in seine Berufslaufbahn ermöglichen soll. Besteht er die Prüfung der Allgemeinkunde, hat er Anrecht auf einen Gesellenbrief.

Anlehre

Die Anlehre ist ein duales Vorbereitungsjahr, dass der regulären Lehre vorgeschaltet ist.

Jugendliche oder junge Erwachsene, die schulmüde sind, oder die sich sprachlich kulturell integrieren möchten, erhalten hier die Möglichkeit, sich während eines Jahres in einem Betrieb und im ZAWM Eupen auf die Lehre vorzubereiten.

Den Anlehrlingen werden grundlegende Kernkompetenzen beruflicher, allgemeiner und berufsrelevant-sozialer Art vermittelt. Ziel ist es, dass die Teilnehmer nach Beendigung der Anlehre für die reguläre Ausbildung anschlussfähig werden. In der Phase der Anlehre sind drei Tage pro Woche im Ausbildungsbetrieb vorgesehen und zwei Tage am ZAWM Eupen für den Ausbau allgemeiner, überfachlicher und beruflich relevanter Kompetenzen.

Im Betrieb werden die Teilnehmer schrittweise an ihren zukünftigen Beruf herangeführt. Sie werden in einem Arbeitsteam integriert und erhalten ihre ersten Arbeitsaufträge. Der berufliche Alltag wird eng von einem Ausbilder begleitet. In regelmäßigen Abständen findet ein Austausch zwischen dem Ausbilder, einem Lehrlingssekretär vom IAWM und einem Mitarbeiter statt.  

Die Unterrichte werden im ZAWM Eupen angeboten. Dort erhalten die Anlehrlinge eine gezielte Vorbereitung in Mathematik, Deutsch und in den allgemeinen fachlichen Grundlagen. Mit jedem Teilnehmer wird eine Stärken- und Ressourcenanalyse durchgeführt. Durch den Unterrichtsaufbau, der auf die individuellen schulischen Bedürfnisse zugeschnitten ist, erhält jeder Anlehrling die Möglichkeit, sowohl seine Kenntnisse als auch seine Lern- und Problemlösekompetenzen zu erweitern. 

Das theoretische Unterrichts- sowie das Betreuungskonzept orientiert sich somit an Kernkompetenzen, die für eine berufliche Ausbildung unabdingbar sind. Lernbüro, computergestütztes Lernen, Erlebnispädagogik, Sozialkompetenz-Training und Rund-Tisch Gespräche gehören zu den Methoden, die im Alltag angewendet werden.

Ziel ist der Start in der Lehre. 

Neuer Kurs zum Erlangen der „Mittleren Reife“ an den ZAWM

Du hast Interesse daran deine schulische Laufbahn „aufzupimpen“? Dann solltest du jetzt die Gelegenheit nutzen, während deiner Ausbildung das Abschlusszeugnis der Unterstufe des Sekundarunterrichts („Mittlere Reife“) nachzuholen. So ist es seit dem Schuljahr 2019/2020 möglich, einen Vorbereitungskurs zum Erlang dieses Abschlusses an den ZAWM (Eupen und St.Vith) zu absolvieren. So kannst du dich während deiner dualen Ausbildung auch schulisch weiter qualifizieren und damit auch im beruflichen Umfeld neue Karrierechancen ins Auge fassen.

Wer kann sich in den Vorbereitungskurs einschreiben?

Jeder, der einen aktiven Lehrvertrag vorweisen kann oder eine erfolgreich abgeschlossene duale Ausbildung. Eine Prüfungsbefreiung für den Nachweis der praktischen beruflichen Kenntnisse kann angefragt werden, wenn die praktische Zwischenbewertung im 2. Lehrjahr absolviert wurde.

Was wird unterrichtet?

Thematisch beinhalten die Kurse die Fächer Deutsch, Mathematik, Französisch, Geografie und Geschichte. Der Kurs endet mit einer Abschlussarbeit und Prüfungen vor dem Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht.

Wird die Prüfung vor Ende der Lehre bestanden, erhältst du mit deinem Gesellenzeugnis ebenfalls das Studienzeugnis 6.B. Damit bist du berechtigt, einen Vorbereitungskurs zum Abitur zu belegen.

Weitere Informationen

Wobei können wir Dich unterstützen?

Wir unterstützen Dich sowohl bei schulischen Problemen (z.B. schlechte Noten, Konflikte mit Lehrern oder Mitschülern) als auch bei persönlichen Problemen (z.B. familiäre Probleme, Krankheiten, Sucht, Missbrauch). Bei Klassengesprächen, Elterngesprächen oder Disziplinfolgegesprächen sind wir ebenfalls dabei.

In Kontakt stehen wir mit folgenden Partnern:

LehrlingssekretariatKaleidoÖSHZRSITZU Eupen, TZU St.VithZFP, Beratungs- und TherapiezentrumJHD, JGDADG, Dienststelle für selbstbestimmtes Lebensozialpädagogische Betreuung des ZAWM St.Vith, usw.

Eine Beratung ist freiwillig.
Wir unterstehen der Schweigepflicht und jedes Gespräch wird vertraulich behandelt!

Du brauchst Nachhilfe?

Nachhilfe in Allgemeinkunde wird vom sozialpädagogischen Dienst für 1,50€/Stunde gegeben. Die Nachhilfe ist freiwillig. Alle Lehrlinge können dieses Angebot in Anspruch nehmen, allerdings sollte man sich rechtzeitig anmelden und auf die Nachhilfe vorbereitet sein (Fragen notieren, Unterrichtsunterlagen mitbringen, ggf. bereits gelöste Übungsblätter mitbringen,...). Nachhilfe in Allgemeinkunde wird individuell mit jedem Lehrling vereinbart und nicht während der Unterrichts- und Ausbildungszeit gegeben. 

Nachhilfe in Fachkunde ist für die Lehrlinge kostenlos und mit der Anmeldung selbstverständlich verpflichtend. Kommt der Lehrling nicht zum vereinbarten Termin, muss er mit Konsequenzen rechnen. Die Nachhilfe wird im sozialpädagogischen Dienst angefragt und organisiert. Der Lehrling macht mit einem Fachkundelehrer (nicht der Lehrer, der den Unterricht erteilt) im Anschluss individuell einen Termin aus. Fachkundenachhilfe findet außerhalb von Unterrichts- und Ausbildungszeit statt.

Erasmus+

Du willst ein echter Experte in Deinem Beruf werden und durch Können überzeugen? Berufserfahrungen im Ausland, noch während der Lehre, bringen Dich einen großen Schritt weiter. Wir bieten den Lehrlingen des 3. Lehrjahres die Möglichkeit, mit finanzieller Unterstützung des ZAWM und der Europäischen Union während zwei Wochen ein Auslandspraktikum zu absolvieren.

Du arbeitest und lernst dann in einem Betrieb im europäischen Ausland vor Ort und knüpfst Kontakt zu Berfuskollegen im Ausland. Du kannst Dein Können unter Beweis stellen, neue Techniken erlernen und neue Einblicke in deinen Ausbildungsberuf erhalten.

In den vergangenen Jahren konnten zahlreiche Lehrlinge aus Ostbelgien wertvolle berufliche und menschliche Erfahrungen in Betrieben in ganz Europa sammeln.

Das ZAWM ermöglicht Dir ein zweiwöchiges Ausbildungspraktikum, vorausgesetzt Dein Ausbildungsbetrieb ist einverstanden. Wir übernehmen die Planung, helfen bei der Suche nach einem passenden Betrieb und übernehmen die Kosten für Fahrt, den Aufenthalt und alle nötigen Versicherungen. 

Trau dich und sprich uns einfach an! 

Unser Büro befindet sich auf der 1. Etage - Raum 115

Kontakt

Joé Jacobs Tel.: +32 / (0) 478 19 18 34 E-mail schreiben

Kontakt

Laetitia Cornely Tel.: +32 / (0) 478 09 85 76 E-mail schreiben

Joé Jacobs:

  • Montags bis Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

 

 

 

Laetitia Cornely

  • Montag bis Mittwochs: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
  • Donnerstags: 08:00 - 14:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

BIDA - Berufliche Integration durch Ausbildungsbegleitung in der dualen Ausbildung

Informationen zu BIDA findest du hier.

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